Ermittlung der Maßstabseinheiten für die zentrale Niederschlagswassergebühr für die Samtgemeinde Sickte
Ermittlung der Maßstabseinheiten für die zentrale Niederschlagswassergebühr für die Samtgemeinde Sickte
Gemäß §5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind Städte und Gemeinden verpflichtet, für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren zu erheben. Diese Gebühren sind entsprechend der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zu bemessen. Dies gilt auch für die öffentlichen Schmutz- und Regenwasserkanäle. Bisher wurden in der Samtgemeinde Sickte die Gebühren für Schmutz- und Regenwasserbeseitigung gemeinsam bemessen und erhoben. Nach oben genanntem Prinzip ist die Samtgemeinde Sickte jedoch verpflichtet die Gebühren getrennt voneinander zu erheben.
Daher werden bei der künftigen Niederschlagswassergebühr die überbauten und befestigten Flächen der Grundstücke mit der tatsächlichen festgestellten Größe berücksichtigt. Es ist daher erforderlich, die für die Niederschlagswassergebühr relevanten Flächen genau zu ermitteln.
Daher erhalten alle Grundstückseigentümer in der Samtgemeinde Sickte in den nächsten Wochen einen Erhebungsbogen, mit dem zunächst nur die Flächen erfasst werden, die der späteren Bemessung zur Einführung der Gebührentrennung dienen. Die Höhe der separaten Niederschlagswassergebühr richtet sich dann nach den angeschlossenen überbauten und befestigten Flächen.
Der Erhebungsbogen ist bis zum 30.04.2025 an die Samtgemeindeverwaltung zurückzusenden.
Ergänzend hierzu findet am:
Dienstag, 18.03.2025 um 18.30 Uhr
in Dettum im Beekehus, Wolfenbütteler Straße 23, 38173 Dettum
eine Informationsveranstaltung zur Ermittlungssystematik statt, zu der alle Grundstückseigentümer herzlich eingeladen sind.
Ferner können die Grundstückseigentümer Hilfestellung beim Ausfüllen der Erhebungsbögen am: Mittwoch, 26.03. und 02.04.2025 von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag, 28.03. und 04.04.2025 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
im Bürgermeisterbüro Sickte, Bahnhofstraße 21,38173 Sickte erhalten.
Auch steht die Samtgemeinde Sickte hierzu für Fragen zur Verfügung, unter:
Telefonnummer : 05305-7652674
E-Mail: ABB@sickte.de