Wichtige Hinweise zur Wahlbenachrichtigung / Versand der Briefwahlunterlagen
Aktuelles zur Wahlbenachrichtigung sowie zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Erstellung eines fehlerhaften QR-Codes auf der Wahlbenachrichtung, musste die entsprechende Funktion deaktiviert werden. Sie gelangen hier zur Online-Beantragung eines Wahlscheines.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden im Zeitraum vom 18.01.2025 bis zum 01.02.2025 versandt. Sollten Sie bis zum 03.02.2025 noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Samtgemeinde Sickte unter 05305/2099-17, -18 oder 19 oder schreiben eine E-Mail an wahlamt@sickte.de.
Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?
Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen bzw. des Wahlscheines müssen Sie die Zustellung der Wahlbenachrichtigung nicht abwarten. Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind folgende Angaben zu machen:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben, bei abweichender Anschrift, z. B. der Urlaubsanschrift, auch diese.
Der Antrag kann bei der Samtgemeinde Sickte, Am Kamp 12, 38173 Sickte, abgegeben oder übersandt werden. Bei der Übersendung per Post ist der Antrag ausreichend vom Antragssteller zu frankieren. Im Falle Ihrer persönlichen Vorsprache besteht zudem die Möglichkeit auch gleich direkt im Rathaus zu wählen. Außerdem besteht die Möglichkeit der Antragstellung per E-Mail an wahlamt@sickte.de.
Ab wann werden Briefwahlunterlagen versendet?
Am Freitag, 24.01.2025 wird der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entscheiden. Erst danach können die Stimmzettel in Produktion gehen. Sobald der Samtgemeinde Sickte diese vorliegen, gehen die Briefwahlunterlagen in den Versand. Dies wird voraussichtlich frühestens in der ersten Februar-Woche geschehen. Eine entsprechende Mitteilung wird auf der Homepage veröffentlicht.
Ab wann kann ich meine Briefwahlunterlagen abholen?
Kann ich für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen?
Wer für eine andere Person einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt und/oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Dazu kann der Antrag verwendet werden, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.
Es dürfen Briefwahlunterlagen für maximal 4 Personen in Empfang genommen werden. Dies hat die zur Abholung bevollmächtigte Person schriftlich zu versichern.