Änderungen bei der Grundsteuer

Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten daher gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch in der Samtgemeinde Sickte wird sich die Grundsteuer-Reform bemerkbar machen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.

Was kommt auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zu? Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und Neufestlegung des Hebesatzes erhalten die Bürgerinnen und Bürger Ende 2024 einen Grundsteuerbescheid der Samtgemeinde Sickte. Gesetztes Ziel aller Beteiligten war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden sollen als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.

Die Räte der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sickte haben ab dem 01.01.2025 neue aufkommensneutrale Hebesätze beschlossen und in der jeweiligen Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer festgesetzt (www.sickte.de). Folgende Hebesätze gelten ab dem 01.01.2025:

Gemeinde Dettum: Grundsteuer A 500 v.H. Grundsteuer B 412 v.H.
Gemeinde Erkerode: Grundsteuer A 712 v.H. Grundsteuer B 379 v.H.
Gemeinde Evessen: Grundsteuer A 430 v.H. Grundsteuer B 310 v.H.
Gemeinde Sickte: Grundsteuer A 415 v.H. Grundsteuer B 415 v.H.
Gemeinde Veltheim: Grundsteuer A 340 v.H. Grundsteuer B 372 v.H.

Warum überhaupt Grundsteuer zahlen? Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Spielplätze, Sportplätze, Straßeninfrastruktur, Dorfgemeinschaftshäuser und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinde diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.

Ansprechpartner bei der Samtgemeinde Sickte
Gerade in den ersten Wochen nach dem Versenden der Grundsteuerbescheide 2025 ist mit einer erhöhten Anzahl an Nachfragen zu rechnen. Wir versuchen Ihr Anliegen möglichst schnell zu beantworten, doch bitten wir vorab bei möglichen Verzögerungen um Verständnis. Um uns ein zügiges Abarbeiten der Anfragen zu ermöglichen, senden Sie diese bitte vorzugsweise per E-Mail an folgende Adresse: steueramt@sickte.

Telefonisch stehen Ihnen Mitarbeiter/-innen unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:
05305/2099 – 49