Silvesterfeuerwerk nicht überall erlaubt
Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Sickte weist darauf hin, dass gem. § 23 Abs. 1 der Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kranken-häusern, Kinder- und Altersheimen verboten ist. Dies gelte im Besonderen für den Park am Herrenhaus sowie dem Seniorenzentrum Sickte, teilt zuständiger Fachbereichsleiter Christoph Brandes mit. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk sei in diesem Bereich strikt untersagt. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Kontrollen sollen in der Silvesternacht durchgeführt werden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass Personen bis zum vollendetem 18. Lebensjahr keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II abbrennen dürfen.