Sonderseite zur Grundsteuerreform
Veröffentlichung des aufkommensneutralen Hebesatzes der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 gemäß § 7 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes
Aufkommensneutrale Hebesätze Gemeinde Dettum
Der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B der Gemeinde Dettum beträgt ab dem 01.01.2025 412 v.H.. Der vom Rat der Gemeinde Dettum am 28.11.2024 beschlossene Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 412 v.H.. Die Abweichung beträgt 0.
Aufkommensneutrale Hebesätze Gemeinde Erkerode
Der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B der Gemeinde Erkerode beträgt ab dem 01.01.2025 379 v.H.. Der vom Rat der Gemeinde Erkerode am 13.11.2024 beschlossene Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 379 v.H.. Die Abweichung beträgt 0.
Aufkommensneutrale Hebesätze Gemeinde Evessen
Der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B der Gemeinde Evessen beträgt ab dem 01.01.2025 310 v.H.. Der vom Rat der Gemeinde Evessen am 11.12.2024 beschlossene Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 310 v.H.. Die Abweichung beträgt 0.
Aufkommensneutrale Hebesätze Gemeinde Sickte
Der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B der Gemeinde Sickte beträgt ab dem 01.01.2025 415 v.H.. Der vom Rat der Gemeinde Sickte am 11.12.2024 beschlossene Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 415v.H.. Die Abweichung beträgt 0.
Aufkommensneutrale Hebesätze Gemeinde Veltheim (Ohe)
Der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B der Gemeinde Veltheim (Ohe) beträgt ab dem 01.01.2025 402 v.H.. Der vom Rat der Gemeinde Veltheim (Ohe) am 11.12.2024 beschlossene Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 372 v.H.. Die Abweichung beträgt 30 v.H..
Das Niedersächsische Finanzministerium informiert über die Umsetzung der Grundsteuerreform. Mit einem Klick auf die unten stehenden Links gelangen Sie zu den entsprechenden Seiten des Niedersächsischen Finanzministeriums: