FAQ zur Ermittlung der Maßstabseinheiten für die zentrale Niederschlagswassergebühr in der Samtgemeinde Sickte
Die Schmutzwassergebühr wird künftig ausschließlich zur Deckung der Kosten der Schmutzwasserentsorgung berechnet und weiterhin mit dem dann neu ermittelten Gebührensatz nach dem Frischwasserverbrauch in €/m² festgesetzt.
Die Niederschlagswassergebühr dient zur Deckung der Kosten für die Ableitung und Entsorgung von Regenwasser. Sie wird auf der Grundlage der bebauten und befestigten Flächen in €/m² und Jahr berechnet. Maßgebend sind die Dachflächen und alle versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser über einen Kanalanschluss oder oberflächlich über eine angrenzende Straße vom Grundstück in eine öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt abfließt.
Wer muss Niederschlagswassergebühren zahlen?
Niederschlagswassergebühren werden für die Ableitung des Niederschlagswassers erhoben. Für alle Grundstücke, von denen das Niederschlagswasser direkt oder indirekt (z. B. wegen Gefälle über die öffentliche Straße) in das Kanalnetz der Samtgemeinde Sickte eingeleitet wird, ist die Niederschlagswassergebühr vom Grundstückseigentümer zu entrichten.
Ist die Verwendung von Luftbildern ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers rechtlich unproblematisch?
Ja.
Aus den Luftbildern wurden lediglich Flächendaten verarbeitet. Diese Daten wurden ausschließlich für die Ermittlung der Entwässerungsgebühren verwendet. Eine weitergehende Zustimmung der Bürger ist hierfür nicht erforderlich.
Was ist die Berechnungsgrundlage für die getrennte Entwässerungsgebühr?
Die Berechnungsgrundlage für die jährliche Niederschlagswassergebühr ist die Größe in Quadratmetern (m²) der an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossenen bebauten und / oder befestigten Flächen. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich weiterhin über die bezogene Frischwassermenge in Kubikmetern (m³).
Wird zwischen verschiedenen Dachformen unterschieden?
Nein.
Jeder Quadratmeter Dachfläche wird gleich bewertet, die Dachform ist irrelevant.
Warum gibt es keine Nachlässe für Ökopflaster, Rasengittersteinen o.ä.?
Nachlässe können hier nicht berücksichtigt werden, da bei stärkeren Regenereignissen auch von diesen Flächen das Regenwasser nicht zurückgehalten wird. Nach Jahren der Benutzung hat sich der Untergrund so verfestigt, dass die Versickerungsfähigkeit nur unwesentlich besser ist als die von konventionell befestigten Flächen.
Ich leite kein Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage ein. Muss ich trotzdem die Niederschlagswassergebühr bezahlen?
Nein.
Die Niederschlagswassergebühr muss nicht gezahlt werden, wenn die öffentliche Entwässerungsanlage nicht genutzt wird.
Die Schmutzwassergebühr muss entsprechend dem Frischwasserverbrauch gezahlt werden.
Muss ich etwas unternehmen, wenn die Flächenangaben auf dem Erhebungsbogen falsch sind?
Ja.
Sollten die aus dem Luftbild ermittelten Flächenangaben von den vorhandenen Begebenheiten abweichen, korrigieren Sie die falschen Angaben auf dem Erfassungsbogen und senden Sie Diesen mit dem beilliegenden Rückumschlag an die Samtgemeinde Sickte zurück. Bitte achten Sie auf leserliche Schrift und verwenden Sie am besten Druckbuchstaben.
Bitte beachten Sie, dass die ermittelten Dachflächen größer sind als die Grundfläche des Hauses.
Bin ich verpflichtet, den Erhebungsbogen auszufüllen?
Ja.
Gemäß der Gemeinde Sickte besteht eine Mitwirkungspflicht der Gebührenpflichtigen. Bei Nichtabgabe der Erhebungsunterlagen müssen wir die aus den Luftbildern ermittelten bebauten und versiegelten Flächen für die jeweiligen Gebührenberechnungen heranziehen.
Ist es ein Unterschied, ob ich direkt oder indirekt in die öffentliche Entwässerungseinrichtung entwässere?
Nein.
Auch ein indirekter Anschluss an die Entwässerungsanlage [z. B. Ableitung über den Hof und dann in den Straßenablauf (Gully)] ist gleichzusetzen mit einem direkten Anschluss. Maßgeblich ist hier, ob das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen bei starken Regen über das Oberflächengefälle zur Straße gelangen kann.
Werden spätere Abänderungen der Flächen berücksichtigt und müssen diese gemeldet werden?
Ja.
Änderungsmitteilungen werden berücksichtigt. Jegliche Veränderung ist mit einem Lageplan / Zeichnung des Grundstücks schriftlich unter Angabe der Flächengröße in Form eines Entwässerungsantrages mitzuteilen. Diesen finden sie auf der Homepage der Samtgemeinde Sickte.
Für weiter Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen im Abwasserbeseitigungsbetrieb unter 05305-7652674 oder E-Mail: ABB@sickte.de zur Verfügung.